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KI-Kennzeichnung in der Audiowerbung
KI- Kennzeichnung
in der Audiowerbung.
Umsetzungshilfe zur Transparenzpflicht nach Art. 50 Abs. 4 und 5 KI-VO
Um was geht es?
Die EU KI-VO schafft einen einheitlichen Rechtsrahmen für den
sicheren und transparenten Einsatz von Künstlicher Intelligenz
in der EU. Ziel ist es, Vertrauen in KI zu stärken und Nutzerinnen und Nutzer vor Täuschung zu schützen, wo KI-Inhalte erzeugt oder verändert werden.
Am 02. August 2026 tritt eine Kennzeichnungspflicht von
KI-generierten oder KI-manipulierten Audio-, Bild- und Videoinhalten nach Art. 50 Abs. 4 KI-VO in Kraft.
Diese Umsetzungshilfe stellt die gemeinsame Sichtweise der
Radiowerbebranche dar und ist rechtlich nicht verbindlich.
Umsetzungshilfe zum Herunterladen
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